Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: März 2011)

 1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen 1.1 Für alle Lieferungen der SAS Domaine Bosc Long, Postfach 1107, 74220 Flein Email: post@domaine-bosclong.com Internet: http://www.domaine-bosclong.com Vertretungsberechtigter: Andreas Rips, Domänendirektor USt-ID: FR 4149 126 5369 an Käufer (Unternehmer und Verbraucher) sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die SAS Domaine Bosc Long bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die SAS Domaine Bosc Long absenden. 

2. Vertragsabschluss 2.1 Das Angebot der SAS Domaine Bosc Long ist freibleibend. 2.2 Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung oder Bestätigung in Textform abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der SAS Domaine Bosc Long maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. 2.3 Gemäß dem Jugendschutzgesetz gibt die SAS Domaine Bosc Long keinen Wein an Jugendliche unter 16 Jahren ab. Branntweine werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft. Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass er das für die Bestellung der Waren erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz hat.

 3. Lieferung 3.1 Die SAS Domaine Bosc Long ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen. 3.2 Sollte ein Jahrgang eines bestellten Produktes ausverkauft sein, ist die SAS Domaine Bosc Long dazu berechtigt, einen Folgejahrgang zu liefern. 3.3 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Hitze, Hagel, Frost oder Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der SAS Domaine Bosc Long – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird die SAS Domaine Bosc Long für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt die SAS Domaine Bosc Long auch, vom Vertrage zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der SAS Domaine Bosc Long seitens ihrer Vorlieferanten ist die SAS Domaine Bosc Long von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die SAS Domaine Bosc Long wird den Unternehmer über den Eintritt der o.g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten. 3.4 Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der SAS Domaine Bosc Long dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung ohne Verschulden der SAS Domaine Bosc Long später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. 3.5 Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Käufers an die angegebene Adresse. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Die SAS Domaine Bosc Long wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt die SAS Domaine Bosc Long auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf dessen Kosten ab. 3.6 Bei Kauf nach Probe gelten die von der SAS Domaine Bosc Long gestellten Proben als Warenmuster. Die Lieferung erfolgt so lange der Vorrat reicht. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, einen Folgejahrgang zu liefern. 3.7 Bei Lieferung von Fasswein gilt: Der Käufer verpflichtet sich, Fasswein spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen und den Abnahmetermin mindestens zwei Tage vorher anzuzeigen. Mit Abschluss des Kaufvertrages erfolgt die Lagerung auf Gefahr des Käufers. Der Verkauf von Fasswein, Trauben, Maische oder Most erfolgt „ab Keller“. Die Füllkosten sowie die Kosten des Aufladens trägt der Käufer. Die in der Auftragsbestätigung über Fasswein angegebene Menge bezieht sich nicht auf das Gebinde (Halbstück, Stück, Fuder, Tank, usw.), sondern auf die bei Abnahme sich ergebende Literzahl. 

4. Preise und Verpackung 4.1 Die Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in 0,75 l-Flaschen in Kartons mit sechs Flaschen ohne Aufpreis. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, je nach Menge mit Spedition oder Paketdienst; dabei werden folgende Frachtsätze berechnet: Bei Paketdienst sind Versandkartons, Versandkosten und Gebühren ab 12 Fl. Bestellmenge includiert. Bis 12 Flaschen Paketdienst 7,50 Euro / Paket (6er /12er  Karton). Bei Spedition werden folgende Frachtsätze berechnet: Ab 73 Flaschen bis 180 Flaschen 0,30 Euro / Flasche incl. MwSt. Ab 180 Flaschen erfolgt die Lieferung frei Haus. 4.2 Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit. 4.3 Bei Lieferung von Flaschenwein wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten zurückzusenden. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. 

5. Mängelrügen vom Unternehmer 5.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Die SAS Domaine Bosc Long haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ein Jahr. 5.2 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. 

6. Kontrolle der Abrechnung Von der SAS Domaine Bosc Long erstellte Rechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der SAS Domaine Bosc Long binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte die SAS Domaine Bosc Long binnen der 14tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von der SAS Domaine Bosc Long ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. 

7. Zahlung 7.1 Bei Lieferung von Fasswein ist der Kaufpreis sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages ohne Abzüge, porto- und spesenfrei zu entrichten, spätestens jedoch bei Übergabe der Ware. Bei Lieferung aller anderen Produkte ist der Kaufpreis der bestellten Ware sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig. Erst nach vollständigem Eingang des Geldes ist die SAS Domaine Bosc Long zur Lieferung an den Käufer verpflichtet. Unsere Bankverbindung lautet: Volksbank Neckartal eG Konto: 263 195 01 BLZ: 672 917 00 IBAN: DE98 6729 1700 0026 3195 01 BIC: GENODE61NGD 7.2 Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der SAS Domaine Bosc Long, sondern erst seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung. 7.3 Sollten andere als die in 7.1 geregelten Zahlungsbedingungen vereinbart sein, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Die Saldenmitteilungen der SAS Domaine Bosc Long gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die SAS Domaine Bosc Long wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 7.4 Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der SAS Domaine Bosc Long nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. 

8. Leistungsstörungen Bei Abnahmeverzug des Käufers lagert die SAS Domaine Bosc Long die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten ein. 

9. Eigentumsvorbehalt 9.1 Sollten andere als die in 7.1 geregelten Zahlungsbedingungen vereinbart sein, ist die gelieferte Ware bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der SAS Domaine Bosc Long. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die die SAS Domaine Bosc Long aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Die SAS Domaine Bosc Long ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. 9.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Weinen untrennbar verschnitten oder vermischt oder mit anderen Waren zu einer neuen Verkaufseinheit verpackt, so erlangt die SAS Domaine Bosc Long Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt des Verschnitts oder der Mischung oder Verpackung entspricht. 9.3 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für die SAS Domaine Bosc Long vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der SAS Domaine Bosc Long nicht gehörenden Gegenstände verarbeitet, so erwirbt die SAS Domaine Bosc Long das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 9.4 Der Käufer hat die der SAS Domaine Bosc Long gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die SAS Domaine Bosc Long ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten. 9.5 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware – auch der durch Verschnitt, Vermischung, Ver- oder Bearbeitung hergestellten Ware – nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. 9.6 Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an die SAS Domaine Bosc Long ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Im Falle einer Be- und Verarbeitung gilt dies mit der Maßgabe, dass ein erstrangiger Teilbetrag abgetreten wird, der dem Miteigentumsanteil der SAS Domaine Bosc Long an der veräußerten Ware entspricht. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der SAS Domaine Bosc Long stehen, zusammen mit anderen, nicht der SAS Domaine Bosc Long gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die SAS Domaine Bosc Long ab. 9.7 Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die SAS Domaine Bosc Long kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der SAS Domaine Bosc Long auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der SAS Domaine Bosc Long die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die SAS Domaine Bosc Long die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die SAS Domaine Bosc Long bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die SAS Domaine Bosc Long auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet. 

10. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGBWiderrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Sachen nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB ((jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB)). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: SAS Domaine Bosc Long Postfach 1107 D-74220 Flein Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für beide Vertragspartner ist Erfüllungsort und Gerichtsstand 74223 Flein (Deutschland), wenn der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet.